Buchführungs-ABC
Abgrenzung |
Betriebs- oder periodenfremde Aufwendungen oder Erträge |
Abschreibungen |
Es wird unterschieden zwischen planmäßiger, außerplanmäßiger und steuer- |
Aktivierung |
Die Buchung auf der Sollseite eines aktiven Bestandskontos in der Buchführung und den Ansatz eines Aktivpostens in der Bilanz bezeichnet man als Aktivierung. |
Aktivkonto |
Bestandskonto in der Finanzbuchhaltung. Es ist ein Vermögenskonto und wird über die Schlußbilanz abgeschlossen. |
Anhang |
Kapitalgesellschaften müssen in ihrem Jahresabschluß neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in einem Anhang Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der GuV machen. Je nach Größe der Gesellschaft sind noch weitere Angaben nötig (z.B. ausstehende Einlagen, Sonderposten mit Rücklagenanteil). |
Anlagenbuchführung |
Das Anlagevermögen eines Unternehmens besteht aus Sachanlagen, Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Anlagenbuchführung erfaßt die Sachanlagen eines Unternehmens und führt diese solange auf, wie sie im Unternehmen enthalten und eingesetzt sind. Ein Anlagespiegel mit einer Übersicht der Abschreibungen und des Restwertes gehört in den Anhang zur Bilanz. |
Anschaffungskosten |
Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Kaufpreis + Bezugs- und Nebenkosten). |
Aufbewahrungsfristen |
Buchführungsunterlagen müssen innerhalb bestimmter Fristen aufbewahrt werden (§ 257 HGB). Handelsbücher (Inventare, Bilanzen, Jahresabschlüsse), Lageberichte, Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte jeweils 10 Jahre, Handelsbriefe und Buchungsbelege jeweils 6 Jahre. |
Aufwendungen |
Minderungen des Betriebsvermögens. Sie sind aus betrieblicher Veranlassung entstanden und dem aktuellen Geschäftsjahr zuzurechnen, zu dem sie gehören. |
Ausgaben |
Geschäftsvorfälle, die das Geldvermögen des Betriebes verändern. Ihnen stehen die Einnahmen gegenüber. |
Außerordentliche Erträge |
Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen. Sie beruhen auf Ereignissen, die ungewöhnlich in der Art sind und selten vorkommen. Dazu gehören u.a. Erträge aus dem Verkauf von Betriebsteilen oder von Beteiligungen. |
Beleg |
Ein Schriftstück, das dem zu buchenden Geschäftsvorfall zugrunde liegt und dieses "belegt". |
Bestandskonten |
Sie entstehen aus der Auflösung der Bilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres und nehmen deren Anfangsbestände auf. |
Bestandsveränderungen |
Die Umsatzerlöse einer Periode von Herstellungsbetrieben entsprechen nicht den gesamten betrieblichen Leistungen. Es sind auch die Bestandsveränderungen bei Beständen an noch nicht verkauften eigenen Erzeugnissen zu berücksichtigen. Wurde mehr verkauft, als an produzierten Waren ins Lager genommen wurde, kommt es zu einer negativen (Lagerbebestand wurde abgebaut), wurde weniger verkauft, als an produzierten Waren ins Lager genommen wurde, kommt es zu einer positiven Bestandsveränderung (Lagerbestand wurde aufgebaut). |
Betriebsergebnis |
Das Betriebsergebnis ist die Leistung einer definierten Periode und ergibt sich aus der Gewinn- oder Verlustrechnung. |
Bilanz |
Aus dem Italienischen bilancia=Gleichgewicht der Waage. Die Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Kaufmanns oder Betriebes. Sie wird zu Beginn des Handelsgewerbes sowie zu jedem Ende eines Geschäftsjahres aufgestellt. Die Bilanz wird in der Form eines T-Kontos aufgeführt. Die linke Seite heißt Aktiva und enthält das Vermögen, die rechte Seite heißt Passiva und enthält die Schulden. Man sagt auch: Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft, die Aktivseite die Mittelverwendung an. |
Bilanzgliederung |
Bilanzen müssen nach bestimmten Ordnungskriterien gegliedert werden; diese richten sich nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Kapitalgesellschaften müssen sich an die gesetzlichen Vorschriften (§ 266 HGB) halten. |
Buchung |
Das schriftliche Festhalten eines Geschäftsvorfalls auf den Konten. Es werden bei der doppelten Buchhaltung immer mindestens zwei Konten berührt. |
Debitoren |
Alle Schuldner des Unternehmens (Forderungen). Sie werden in der sogenannten Debitorenbuchhaltung verwaltet. |
Eigenkapital |
Anteil des vom Unternehmer ins Unternehmen selbst eingebrachten Vermögens (bei Personengesellschaften) bzw. das Betriebsvermögen (bei Kapitalgesellschaften). |
Eigenleistungen |
Aufwendungen des eigenen Betriebes zur Herstellung eines Wirtschaftsgutes, welches nicht für die Veräußerung bestimmt ist, sondern zur Nutzung im eigenen Betrieb. |
Eigenverbrauch |
Eigenverbrauch liegt vor, wenn Gegenstände aus dem Unternehmen für Zwecke entnommen werden, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder wenn Aufwendungen getätigt werden, die unter das Abzugsverbot bestimmter Vorschriften des Einkommensteuergesetzes fallen (§4 EstG). |
Einnahmen |
Durch Einnahmen wird das Geldvermögen eines Unternehmens verändert. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber. |
Entnahmen |
Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb entnimmt (Barmittel, Waren oder Leistungen), zählen zu den Entnahmen und müssen als Einkünfte versteuert werden (§4 EstG). |
Erfolgskonten |
Auf Ihnen werden die Aufwendungen und Erträge im Laufe des Geschäftsjahres gebucht (Aufwands- und Ertragskonten). In der Gewinn- und Verlust- rechnung erscheinen die Salden dieser Konten wieder als Aufwendungen und Erträge. |
Erträge |
Der in Geld bewertete Wertzugang in einer Periode. Sie erhöhen das Reinvermögen eines Unternehmens. |
Forderungen |
Bezeichnen das Recht von einem anderen, aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). |
Geringwertige Wirtschaftsgüter |
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können dann vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes 800 DM nicht übersteigt und es selbständig nutzbar ist. |
Geschäftsjahr |
Ein Zeitraum, der die Dauer von 12 Monaten nicht übersteigen darf und nicht zwingend mit dem Kalenderjahr identisch sein muß. Ein kürzerer Zeitraum wird dann akzeptiert, wenn bei Betriebsbeginn eine Anpassung an einen anderen Zeitraum erfolgen soll oder der Betrieb aufgelöst wird. |
Gewinn- und Verlustrechnung |
Eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Sie bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluß. |
Herstellungskosten |
Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen. Sie setzen sich zusammen aus den Einzelkosten der Fertigung und den Fertigungsgemeinkosten. |
Inventar/Inventur |
Zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluß eines jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann sein Vermögen und seine Schulden genau zu verzeichnen. Den Vorgang nennt man Inventur, die tabellarische Auflistung das Inventar. |
Jahresabschluß |
Dieser besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In manchen Fällen (z.B. bei Kapitalgesellschaften) gehört noch ein zusätzlicher Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluß. |
Kontenplan |
Auf Basis eines Kontenrahmens bestehende Auflistung aller in einer Buchhaltung benutzten Konten. |
Kontenrahmen |
Ein Kontenrahmen ist ein Organisations- und Gliederungsplan für das Rechnungswesen. Diese Kontenrahmen liegen heute in standardisierten Formen vor (z.B. GKR, IKR, SKR 01, SKR 02). |
Konto |
Aus dem Italienischen (conto = Rechnung). Zweiseitige Aufstellung, auf der die einzelnen Geschäftsvorfälle gebucht werden. Die linke Seite wird als Soll-Seite, die rechte Seite als Haben-Seite bezeichnet. Zu- und Abgänge werden immer auf verschiedenen Seiten dargestellt. |
Kreditoren |
Unter dem Begriff Kreditoren werden alle kreditgewährenden Gläubiger zusammengefaßt. Den größten Teil machen in einem Unternehmen die kreditgewährenden (Waren-) Lieferanten aus. Sie werden in der sogenannten Kreditorenbuchführung verwaltet. |
Lagebericht |
Gehört bei Kapitalgesellschaften neben Jahresabschluß und Anhang zu den Abschlußunterlagen. In ihm sind Angaben zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Unternehmens zu machen. |
Lagerbuchhaltung |
Nebenbuchhaltung, die eine Übersicht über (Waren-) Bestände und deren Veränderung führt. |
Materialaufwand |
Eine Position in der Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt wird. Darin sind alle Materialaufwendungen ausgewiesen, die mit den Umsatzerlösen wirtschaftlich zusammenhängen. |
Neutrale Aufwendungen |
Sie dienen nicht dem eigentlichen Betriebszweck. Es gehören dazu: betriebsfremde und außergewöhnliche Aufwendungen. |
Neutrale Erträge |
Sie entstehen nicht durch den eigentlichen Betriebszweck. Darunter fallen u.a. Steuererstattungen aus dem Vorjahr (periodenfremde), Erträge aus Beteiligungen (betriebsfremde), Gewinn aus dem Verkauf eines Anlagegutes (außerordentlich). |
Passivierung |
Die Buchung auf der Haben-Seite eines passiven Bestandskontos in der Buchführung und den Ansatz eines Passivpostens in der Bilanz bezeichnet man als Passivierung. |
Passivkonto |
Bestandskonto in der Finanzbuchhaltung. Ein Passivkonto ist ein Schuldenkonto, es wird über das Schlußbilanzkonto abgeschlossen. |
Personenkonten |
Unterkonten der Bilanzkonten, Verbindlichkeiten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Man nennt sie auch Kreditoren und Debitoren. |
Privatentnahmen |
Eine Privatentnahme liegt vor, wenn der Unternehmer Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen in den privaten Bereich überführt. |
Privatkonto |
Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften werden für den Einzelunternehmer bzw. die vollhaftenden Gesellschafter sogenannte Privatkonten geführt. Auf diesen werden alle Einlagen und Entnahmen gebucht. |
Rechnungsabgrenzung |
Als Rechnungsabgrenzung sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. |
Rücklagen |
Kapitalgesellschaften bilden aus rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen aus Kapital oder Gewinn Rücklagen zur Deckung noch nicht entstandener Verbindlichkeiten, z. B. um etwaige künftige Jahresverluste auszugleichen. Offene Rücklagen werden als Bestandteil des Eigenkapitals in der Bilanz ausgewiesen. Stille Rücklagen entstehen durch eine Unterbewertung der Aktiva oder eine Überbewertung der Passiva und erscheinen nicht in der Bilanz. |
Rückstellungen |
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Fälligkeit und Höhe ungewiß sind. Ausgaben und Verluste, die wirtschaftlich das abgelaufene Jahr betreffen, werden durch die Bildung von Rückstellungen periodengerecht abgegrenzt. Es erfolgt keine endgültige Gewinnkorrektur, sondern lediglich eine Gewinnverlagerung auf das Jahr, das wirtschaftlich mit diesem Aufwand belastet werden soll. |
Skonto |
Für die Zahlung einer Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist wird oftmals ein Abzug gewährt, der Skonto genannt wird. Damit soll ein Anreiz zur frühzeitigen Zahlung gegeben werden. |
Sonstige Forderungen |
Bei den Sonstigen Forderungen erfolgt der Ertrag im alten Jahr, während die Einnahme erst im neuen Jahr erfolgt. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
Bei den Sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Aufwendungen, die im alten Jahr entstanden sind und deren Zahlung erst im neuen Jahr erfolgt. |
Stornobuchung |
Unter einer Stornobuchung versteht man das Rückgängigmachen einer Buchung. Dabei muß die ursprüngliche Buchung kenntlich bleiben. Am sichersten ist es, die Stornobuchung in der Form einer Umbuchung zu realisieren. Dabei wird die ursprüngliche Buchung mit umgekehrtem Buchungssatz wiederholt. |
Umsatzsteuer |
Die Umsatzsteuer wird auf jeder Wirtschaftsstufe auf eine Ware oder eine Leistung erhoben. Durch den Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer, die auf einer Vorstufe entstanden ist, wird jeweils nur der Mehrwert der Ware oder Leistung besteuert. Daher auch die Bezeichnung "Mehrwertsteuer". Als Verbrauchersteuer ist die Umsatzsteuer für die Unternehmen erfolgsneutral. |
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erstellt von Arno Uphoff.
Stand November 2001.
Änderungen vorbehalten.